Neue Richtlinien für den Kauf von Immobilien Wer von einem Bauträger eine Immobilie erwerben möchte, die sich noch im Bau befindet und für die es noch keine Wohnbarkeitsbescheinigung gibt, muss sich dafür seit dem 16. März 2019 notwendigerweise an einen Notar wenden. Im Zuge der Reformation der konkursrechtlichen Bestimmungen hat die römische Regierung ein entsprechendes Dekret erlassen, das festlegt, dass der Kaufvorvertrag nur dann gültig ist, wenn er in Form einer beglaubigten Privaturkunde erstellt wird. Nach dem neuen Kondex kann die Bürgschaft zudem nur von Banken oder Versicherungen ausgestellt werden. Der Bauträger ist darüber hinaus verpflichtet, eine Versicherungspolizze mit zehnjähriger Laufzeit auszuhändigen, um den Käufer bei eventuellen groben Baumängeln zu entschädigen.