Im August 2020 tritt die neue Insolvenzordnung in Kraft. Dies nahm unsere Rechtsanwaltssozietät Brandstätter zum Anlass, zwei hochkarätige Juristen nach Bozen einzuladen, um sich über Rechtslage und Praxis in Italien und Österreich auszutauschen.
Während in Italien alles gespannt auf das Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung am 15. August 2020 blickt, erwartet man sich in Österreich von der neuen Regierung die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 für betreffend präventive Restrukturierungsmaßnahmen für kriselnde Unternehmen.
RA Prof. Leonardo Di Brina, Professor für Handelsrecht an der Universität „La Sapienza“ in Rom und RA Univ.-Prof. Dr. Franz Pegger, Dozent an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, stellten gestern im Parkhotel Laurin vor fachkundigem Publikum Theorie und Praxis der Vermeidung und Abwicklung von Unternehmenskrisen vor. Die Philosophie ist in beiden Ländern im Prinzip dieselbe, man will in Zukunft verstärkt dem Fortbestand eines angeschlagenen Unternehmens den Vorzug vor seiner Zerschlagung und Liquidierung geben. „Der Begriff ‚Konkurs‘ kommt im neuen italienischen Gesetz gar nicht mehr vor“, erklärte Prof. Di Brina. Krisensymptome sollen in Zukunft viel früher von den Gesellschaftsorganen, aber auch von qualifizierten Gläubigern wie beispielsweise der Agentur für Einnahmen erkannt, angezeigt und einer Lösung zugeführt werden. Einige Teilnehmer äußerten allerdings Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der neuen Instrumente.
In Österreich hingegen ist viel mehr der freien Initiative des Unternehmens für einen außergerichtlichen Ausgleich überlassen. Dafür stellt das österreichische Konkursrecht klar geregelte Instrumente für die zügige Abwicklung der Insolvenz durch Konkurs oder durch ein Sanierungsverfahren zur Verfügung.
RA Dr. Gerhard Brandstätter blickt den Entwicklungen erwartungsvoll entgegen: „Man hat erkannt, dass man der Erhaltung des Unternehmenswertes den Vorzug vor seiner Zerschlagung geben muss, aus volkswirtschaftlichen und arbeitsplatz-politischen Gründen. Bleibt zu hoffen, dass sich diese guten Absichten in der Praxis auch realisieren lassen.“, so sein Fazit.