Rückforderung der Beiträge für erneuerbare Energie Wer eine Fotovoltaik-Anlage installiert oder thermische Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnt, kann beim Energiedienstleister GSE (Gestore di Servizi Energetici) um Förderbeiträge ansuchen. Um in den Genuss der Beiträge zu gelangen, muss der Betreiber jedoch bestimmte Auflagen erfüllen, die vom GSE festgelegt werden. Stellte sich in der Vergangenheit bei Kontrollen heraus, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden, nicht zertifizierte Module installiert wurden oder Zertifizierungen nicht ausreichend waren bzw. fehlten, forderte der GSE meist die vollständigen Förderbeiträge zurück. Um den Fortbestand der Anlagen zu sichern, entschied der Gesetzgeber nun aber, dass die Beiträge je nach Schwere des Verstoßes nur mehr um 10-50 Prozent gekürzt werden dürfen (DL 101/2019, abgeändert in L. 158/2019). Das Gesetz gilt zugunsten der Betreiber rückwirkend, dementsprechend häufen sich derzeit die entsprechenden Eingaben.