bgcontent

Beschlagnahme des Fahrzeugs aufgrund abgelaufener Zollkennzeichen aufgehoben

Beschlagnahme des Fahrzeugs aufgrund abgelaufener Zollkennzeichen aufgehoben

Unsere Kanzlei hat erfolgreich einen Rekurs gegen die Beschlagnahme eines aus Deutschland importierten Fahrzeugs vor dem Friedensgericht eingebracht.

Konkret hatte unser Mandant ein Fahrzeug in Deutschland erworben und in der Folge mit Zollkennzeichen nach Italien überführt. Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass das Zollkennzeichen in der Zwischenzeit abgelaufen war; die öffentliche Behörde hat somit eine fehlende Zulassung sowie einen fehlenden Versicherungsschutz vorgehalten (da dieser mit dem Zollkennzeichen verbunden war) und gemäß Art. 93, Abs. 7, StVo die Beschlagnahme des Fahrzeugs verfügt.

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens konnte erfolgreich aufgezeigt werden, dass der Art. 93 StVo nur dann zur Anwendung kommt, wenn ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Feststellung keine Zulassung aufweist und eine solche aber auch nie vorgelegen hat. Im vorliegenden Fall konnte aber bewiesen werden, dass das Fahrzeug vor Überführung nach Italien bereits in Deutschland regulär zugelassen war.

Das Friedensgericht hat daher die Vorhaltungsprotokolle annulliert und dementsprechend die Beschlagnahme aufgehoben.

 
loader
Papier und Stifte
 
Rechtsberatung ohne Grenzen München - Bozen - Mailand In Italien gibt es mehr als 100 Landesgerichtssprengel. In jedem davon hat unsere Kanzlei eine ständige Kooperation mit mindestens einem Anwaltsbüro. In größeren Städten arbeiten wir je nach Sachgebiet sogar mit mehreren Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Mehr Details
Rechtsanwaltssozietät Brandstätter
Dr. Streiter-Gasse 12 · I-39100 Bozen