Das Europäische Kartellrecht hat in der jüngeren Zeit
einige beachtenswerte Entwicklungen vollzogen. Von diesen sind sowohl global
agierende Konzerne als auch regional bis lokal tätige Unternehmen betroffen.
Die neueren Entscheidungen des europäischen Gesetzgebers, der Gerichte und der
Kommission betreffen unter anderem die Digitalwirtschaft, den professionell
ausgeübten Sport und den Arbeitsmarkt. Die Auswirkungen gehen jedoch oftmals
über diese Gebiete hinaus. Der erste Teil unserer Beitragsreihe zum Europäischen
Kartellrecht widmet sich dem Digital Markets Act (DMA).
Seit dem 2. Mai 2023 betrifft der Digital Markets Act
sogenannte „Torwächter“ (in der englischen Fasssung: „Gatekeepers“),
marktbeherrschende Betreiber von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken,
Cloud-Computing-Diensten und Onlinewerbediensten. Reguliert werden also große Digitalkonzerne,
die für gewerbliche Kunden wichtig sind, um Endkunden zu erreichen. Inhaltlich
umfasst der DMA in seiner kartellrechtlichen Dimension das Verbot der
Meistbegünstigung inklusive des Verbots enger und weiter Bestpreisklauseln, der
Selbstbegünstigung und der Kopplung.
Der DMA ergänzt somit das traditionelle Kartellrecht,
das den Plattformmärkten nicht gänzlich gewachsen ist. Daher sind Torwächter
grundsätzlich nachweispflichtig, dass sie die Bestimmungen des DMA einhalten.
Die möglichen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen sind zunächst Bußgelder, die
Kommission kann jedoch auch strukturelle Abhilfemaßnahmen wie etwa eine
Entflechtung anordnen.
Als Torwächter wurden in einem ersten Schritt die
Konzerne ByteDance sowie Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft bestimmt.
Für sie gelten seit dem 7. März 2024 die Pflichten aus dem DMA. Sodann hat die
Kommission gegen Alphabet, Apple und Meta Ermittlungsverfahren eingeleitet, da
sie den Verdacht hegt, dass die Konzerne gegen Bestimmungen des DMA verstoßen.
Die Ermittlungen sollen bis Frühjahr 2025 abgeschlossen sein. Gegen Amazon
wurde mit Vorermittlungen begonnen. Apple, Meta und ByteDance haben bereits
gegen die Designationsentscheidungen geklagt. Am 17. Juli 2024 hat das EuG die
Klage von ByteDance abgewiesen.
Ziel des DMA ist es, durch die Regulierung der großen
Plattformbetreiber deren Marktmacht zu beschränken und sowohl Wettbewerbern die
Chance zu geben, neben den Torwächtern zu großen Unternehmen heranzuwachsen,
als auch die Abhängigkeit der gewerblichen Kunden von den Torwächtern zu
reduzieren. Mittelbar ist also ein großer Teil des Wirtschaftslebens vom DMA
betroffen.