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Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Kartellrecht – Teil 1

Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Kartellrecht – Teil 1

Das Europäische Kartellrecht hat in der jüngeren Zeit einige beachtenswerte Entwicklungen vollzogen. Von diesen sind sowohl global agierende Konzerne als auch regional bis lokal tätige Unternehmen betroffen. Die neueren Entscheidungen des europäischen Gesetzgebers, der Gerichte und der Kommission betreffen unter anderem die Digitalwirtschaft, den professionell ausgeübten Sport und den Arbeitsmarkt. Die Auswirkungen gehen jedoch oftmals über diese Gebiete hinaus. Der erste Teil unserer Beitragsreihe zum Europäischen Kartellrecht widmet sich dem Digital Markets Act (DMA).

Seit dem 2. Mai 2023 betrifft der Digital Markets Act sogenannte „Torwächter“ (in der englischen Fasssung: „Gatekeepers“), marktbeherrschende Betreiber von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Cloud-Computing-Diensten und Onlinewerbediensten. Reguliert werden also große Digitalkonzerne, die für gewerbliche Kunden wichtig sind, um Endkunden zu erreichen. Inhaltlich umfasst der DMA in seiner kartellrechtlichen Dimension das Verbot der Meistbegünstigung inklusive des Verbots enger und weiter Bestpreisklauseln, der Selbstbegünstigung und der Kopplung.

Der DMA ergänzt somit das traditionelle Kartellrecht, das den Plattformmärkten nicht gänzlich gewachsen ist. Daher sind Torwächter grundsätzlich nachweispflichtig, dass sie die Bestimmungen des DMA einhalten. Die möglichen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen sind zunächst Bußgelder, die Kommission kann jedoch auch strukturelle Abhilfemaßnahmen wie etwa eine Entflechtung anordnen.

Als Torwächter wurden in einem ersten Schritt die Konzerne ByteDance sowie Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft bestimmt. Für sie gelten seit dem 7. März 2024 die Pflichten aus dem DMA. Sodann hat die Kommission gegen Alphabet, Apple und Meta Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sie den Verdacht hegt, dass die Konzerne gegen Bestimmungen des DMA verstoßen. Die Ermittlungen sollen bis Frühjahr 2025 abgeschlossen sein. Gegen Amazon wurde mit Vorermittlungen begonnen. Apple, Meta und ByteDance haben bereits gegen die Designationsentscheidungen geklagt. Am 17. Juli 2024 hat das EuG die Klage von ByteDance abgewiesen.

Ziel des DMA ist es, durch die Regulierung der großen Plattformbetreiber deren Marktmacht zu beschränken und sowohl Wettbewerbern die Chance zu geben, neben den Torwächtern zu großen Unternehmen heranzuwachsen, als auch die Abhängigkeit der gewerblichen Kunden von den Torwächtern zu reduzieren. Mittelbar ist also ein großer Teil des Wirtschaftslebens vom DMA betroffen.

 

 
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