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Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Kartellrecht – Teil 4 - Schweiz

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In diesem Teil der Beitragsreihe zum Europäischen Kartellrecht geht um einen Blick auf eine aktuelle Entwicklung im Kartellrecht der Schweiz.

Derzeit ist eine Teilrevision des Kartellgesetzes geplant. Der Bundesrat (d.h. die Regierung) hat eine Revisionsvorlage eingebracht, die von der Kommission für Wirtschaft im Parlament unterstützt wird. Die nächste Station des Entwurfs ist der Ständerat (d.h. die Länderkammer).

Die geplante Überarbeitung des Gesetzes bringt einige Neuigkeiten mit sich. So sollen nach dem Willen der Verfasser künftig alle Kartellbetroffenen zivilrechtlich klagebefugt sein, auch Verbraucher. Dies scheint konsequent, da Verbraucher zu den Geschädigten gehören können. Wie Privatpersonen jedoch die üblicherweise erhebliche Darlegungs- und Beweislast stemmen sollen, wird sich zeigen.

Darüber hinaus soll künftig bis zum Abschluss der rechtskräftigen Entscheidung über das Bestehen eines Kartells eine Verjährungshemmung bestehen. Außerdem soll der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle erweitert werden, sodass – anders als bisher – keine Einzelmarktbeherrschung mehr erforderlich sein soll.

Das Widerspruchsverfahren soll verbessert werden. Unternehmen können in dessen Rahmen möglicherweise kartellrechtswidrige Praktiken bei der zuständigen Behörde anzeigen und ihr Vorhaben überprüfen lassen. Künftig sollen bei einer Nicht-Reaktion der Behörde innerhalb von zwei Monaten keine Sanktionen für das gemeldete Verhalten mehr anfallen können.

Kartellverfahren sollen beschleunigt werden. Für die Sanktion von Wettbewerbsabreden soll wieder – wie vor einer jüngeren Gerichtsentscheidung – notwendig sein, dass sie eine schädigende Wirkung haben. Die Reform der Wettbewerbsbehörden hingegen wurde inzwischen aus dem Vorhaben ausgegliedert.

 
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