Die Quellen des Wirtschaftsstrafrechts finden sich sowohl im Strafgesetzbuch als auch in Spezialgesetzen wie dem Konkursrecht. Ein wichtiges Ziel ist der Schutz der unternehmerischen Privatinitiative, die verfassungsrechtlich verankert ist, und der Wirtschaft im Allgemeinen. Auch von der Wirksamkeit bzw. Durchsetzungskraft des Wirtschaftsstrafrechts hängt der Wohlstand des Staates und der Bevölkerung ab, da die sogen. Wirtschaftskriminalität die unternehmerische Privatinitiative und somit den Wettbewerb und den freien Markt äußerst nachhaltig und breitflächig beeinflussen können. Neben den Straftatbeständen im Gesellschaftsrecht, im Wettbewerbsrecht und im Patent- und Markenschutzrecht verdienen eine besondere Berücksichtigung die Straftatbestände im Umwelt- und Abfallrecht sowie im Baurecht, die zwar auch von den Privatpersonen befolgt werden müssen, vordergründig aber die Unternehmer betreffen.

Einen besonderen Platz nimmt auch das sogenannte Strafrecht der unternehmerischen Körperschaften nach dem Gesetz Nr. 231 von 2001 ein. Straftaten von Personen in Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit wirken sich durch Verwaltungssanktionen auch auf die durch den Täter vertretene Körperschaft aus.

 

Themen des Wirtschaftsstrafrechts in Südtirol:

  • Unternehmensstraftaten
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Fälschung
  • Verstöße gegen das geistige Eigentum
  • Umweltstraftaten
  • Straftaten im Bauwesen
  • Verwaltungstechnische Verantwortung von Gesellschaften/Sozietäten