Die Rechtsanwaltssozietät Brandstätter bietet ihren Mandanten jegliche Beratung und Unterstützung in Bezug auf das OM GvD 231/2001, mit dem in Italien die verwaltungsrechtliche Haftung von Körperschaften für Straftaten eingeführt wurde. Dies zielt darauf ab, Unternehmen für Straftaten, welche von einer physischen Person im Interesse oder zum - auch nur vermeintlichen - Vorteil derselben begangen werden, zu verfolgen und zu bestrafen. Die vorgesehenen Strafen gehen dabei von Geldstrafen, Widerruf von Genehmigungen, usw. bis zur Einstellung der Betriebstätigkeit. Um die Begehung einer Straftat zu verhindern und im Begehungsfall die Haftung des Unternehmens auszuschließen, erarbeiten und implementieren wir gemeinsam mit spezialisierten Unternehmensberatern und unseren Kunden ein Organisations- und Verwaltungsmodell und einen internen Kontrollmechanismus.


Themen des OM GvD 231/2001:

  • Ermittlung der einzelnen Risiken, Risikoanalyse
  • Ausarbeitung eines Organisationsmodells, eines Verwaltungsmodells und eines Kontrollmodells
  • Implementierung der Modelle in die internen Abläufe eines Unternehmens
  • Ausarbeitung eines geeigneten Sanktionssystems
  • Beratung bei der Einführung der internen Aufsichtsstelle
  • Laufende Aktualisierung