Der Neubau oder die Erweiterung des Firmensitzes, eines Bürogebäudes, einer Wohnanlage oder auch eines Einfamilienhauses wirft viele rechtliche Fragen betreffend Raumordnung in Südtirol Italien auf. Diese reichen, um nur die wichtigsten Aspekte anzudeuten, von der Flächenwidmung über das höchstens erzielbare Bauvolumen und die zulässigen Zweckbestimmungen, Grundstück- und Gebäudeabstände, Dienstbarkeiten, steuerliche Gestaltung, Baugenehmigungsverfahren bis zum Werkvertrag. Letzterer sollte eine klare Regelung des Baufortschritts und der Zahlung mit angemessenen Rückbehalten oder Sicherheiten enthalten, die Verantwortung für Sicherheit am Bau exakt zuordnen, die Einhaltung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Baufirma und ihrer Unterfirmen sanktionieren und die Abnahme genau regeln.

 

Themen für Raumordnung und Baurecht:

  • Beratung in Fragen der Raumordnung in Südtirol Italien
  • Beratung und Vertragsgestaltung für Raumordnungsverträge
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in Sachen Flächenwidmungs- und Durchführungspläne und Baugenehmigungen
  • Beratung und Vertragsgestaltung von Bauverträgen
  • Vertretung vor den Zivilgerichten in Fragen des Bau- und Nachbarschaftsrechts und für Ansprüche aus Bauverträgen