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Vorsicht beim Kauf von Immobilien in der Autonomen Provinz Trient: die Bindung von Wohnungen für den üblichen Wohnsitz („vincolo di residenza ordinaria“)

Vorsicht beim Kauf von Immobilien in der Autonomen Provinz Trient: die Bindung von Wohnungen für den üblichen Wohnsitz („vincolo di residenza ordinaria“)

Eine Ferienwohnung am Berg oder am See ist für viele ein Traum. Im Trentino bieten sich etliche malerische Plätzchen, an denen dieser Traum Wirklichkeit werden könnte, so wie beispielsweise in den Gemeinden Nago-Torbole oder Riva am Gardasee.

Doch Vorsicht ist geboten!

Wer beabsichtigt, eine Ferienwohnung im Gebiet der Autonomen Provinz Trient zu erwerben, sollte sich im Vorfeld versichern, dass das betroffene Objekt nicht mit der Bindung für den üblichen Wohnsitz belastet ist.

Besagte Bindung wurde mit dem Landesgesetz n. 16/2005 (sog. „legge Gilmozzi“) eingeführt, um ein unverhältnismäßiges Ansteigen der als Ferienwohnungen genutzten Wohneinheiten gegenüber den als üblicher Wohnsitz genutzten Wohneinheiten in ausgewählten Gemeinden von besonderem touristischem Interesse zu verhindern. Mit der Bindung gehen wesentliche Einschränkungen der Nutzbarkeit der betroffenen Wohneinheiten einher, bei deren Verletzung beträchtliche Verwaltungsstrafen drohen.

Bei der Unterzeichnung eines Kauf(-vor)-vertrages sollte also ein besonderes Augenmerk auf eine mögliche Bindung der Immobilie geworfen werden, welche im (Vor-)Vertrag ausdrücklich erwähnt und jedenfalls grundbücherlich eingetragen sein muss.

 

 
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