Eine
Ferienwohnung am Berg oder am See ist für viele ein Traum. Im Trentino bieten
sich etliche malerische Plätzchen, an denen dieser Traum Wirklichkeit werden
könnte, so wie beispielsweise in den Gemeinden Nago-Torbole oder Riva am
Gardasee.
Doch
Vorsicht ist geboten!
Wer
beabsichtigt, eine Ferienwohnung im Gebiet der Autonomen Provinz Trient zu
erwerben, sollte sich im Vorfeld versichern, dass das betroffene Objekt nicht
mit der Bindung für den üblichen Wohnsitz belastet ist.
Besagte
Bindung wurde mit dem Landesgesetz n. 16/2005 (sog. „legge Gilmozzi“)
eingeführt, um ein unverhältnismäßiges Ansteigen der als Ferienwohnungen
genutzten Wohneinheiten gegenüber den als üblicher Wohnsitz genutzten
Wohneinheiten in ausgewählten Gemeinden von besonderem touristischem Interesse zu
verhindern. Mit der Bindung gehen wesentliche Einschränkungen der Nutzbarkeit
der betroffenen Wohneinheiten einher, bei deren Verletzung beträchtliche
Verwaltungsstrafen drohen.
Bei
der Unterzeichnung eines Kauf(-vor)-vertrages sollte also ein besonderes
Augenmerk auf eine mögliche Bindung der Immobilie geworfen werden, welche im
(Vor-)Vertrag ausdrücklich erwähnt und jedenfalls grundbücherlich eingetragen sein
muss.