Erleichterte
Definition - Wiedereröffnung der Zahlungsfrist für die am 31. Juli 2024 fällige Tranche des Rottamazione-Quaters
Mit
Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 108/2024 wurde die Frist für die Zahlung der
fünften Rate des erleichterten Definitionsplans (Artikel 1, Absätze 231-252 des
Gesetzes Nr. 197/2022, das sogenannte Rottamazione-Quartal), die am 31/07/2024
fällig war, auf den 15. September 2024 verschoben.
Für
den Fall, dass die Zahlung noch nicht erfolgt ist, weist die Agenzia delle
Entrate-Riscossione darauf hin, dass Zahlungen, die innerhalb von fünf Tagen
nach Ablauf der neuen Frist erfolgen, als rechtzeitig angesehen werden; in
Anbetracht der Tatsache, dass die Frist mit Feiertagen zusammenfällt, kann die
Ratenzahlung bis zum 23. September 2024 erfolgen.
Wie
gesetzlich vorgeschrieben, ist zu beachten, dass bei Nichtzahlung oder
verspäteter Zahlung einer Rate des Plans die Vorteile der erleichterten
Definition verloren gehen