bgcontent

Punkteführerschein für das Baugewerbe – verpflichtend seit dem 1. Oktober 2024

patente-a-punti-edilizia

Am 1. Oktober 2024 sind neue Regelungen für Unternehmen und Selbständige im Baugewerbe in Kraft getreten. Gemäß Artikel 27 des Einheitstextes zur Arbeitssicherheit (GvD. Nr. 81/2008) müssen alle Unternehmen und Arbeiter, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, über einen sogenannten Punkteführerschein verfügen. Dieses System zielt darauf ab, die Sicherheitsstandards zu verbessern und Verstöße effektiver zu sanktionieren.

Kernpunkte der neuen Regelungen:

  • Verpflichtung: Unternehmen und Selbständige benötigen diese digitale Lizenz, es sei denn, sie erbringen lediglich Liefer- oder intellektuelle Leistungen.
  • Voraussetzungen: Dazu zählen u.a. die Eintragung ins Handelsregister, ein gültiges DURC, die Risikobewertung, falls vorgeschrieben, sowie die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildung.
  • Punktesystem: Unternehmen starten mit 30 Punkten. Bei Verstößen, wie dem Nichteinhalten von Sicherheitsvorschriften, erfolgt eine Punkteabzug. Ein Mindestpunktestand von 15 Punkten ist erforderlich, um weiterhin auf Baustellen tätig sein zu sein.

Sanktionen:
Wer ohne gültigen Punkteführerschein oder mit weniger als 15 Punkten auf dem Führerschein arbeitet, riskiert hohe Geldbußen in Höhe von mindestens 6.000 Euro und den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für sechs Monate.

 
loader
Papier und Stifte
 
Rechtsberatung ohne Grenzen München - Bozen - Mailand In Italien gibt es mehr als 100 Landesgerichtssprengel. In jedem davon hat unsere Kanzlei eine ständige Kooperation mit mindestens einem Anwaltsbüro. In größeren Städten arbeiten wir je nach Sachgebiet sogar mit mehreren Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Mehr Details
Rechtsanwaltssozietät Brandstätter
Dr. Streiter-Gasse 12 · I-39100 Bozen